AGB  




 

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für 

Maurischer Pavillon/ Kunst & Veranstaltungen Einzelunternehmen



Ihren Aufenthalt bei uns wollen wir für Sie so angenehm wie möglich machen. Dazu gehört auch, daß Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie daher unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.



1. GELTUNGSBEREICH: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maurischen Pavillons (im Folgenden auch „Haus“ oder „Veranstalter“ ) gelten für sämtliche Vereinbarungen mit dem „Gast“ oder „Gastgeber“ für Veranstaltungen in angebotenen Räumen einschließlich des Grundstückes, sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen.




2. VERTRAGSVERHÄLTNIS: Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich und werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Eigner für beide Parteien bindend. Der jeweilige Gasteber haftet gegenüber dem Maurischen Pavillon für alle zugunsten des Gastgebers und seinen Gästen erbrachten Leistungen.
Verlobte und Eheleute haften gesamtschuldnerisch. Der Veranstalter ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.



3.  RAUMNUTZUNG: Der gebuchte Raum steht am  Tag der Trauung eine halbe Stunde vor Trauubeginn zur Verfügung. Ausnahmen sind mit dem Eigner frühzeitig abzusprechen.
Die Zurverfügungstellung des Raumes  erfolgt ausschließlich zu standesamtlichen Trauungen, freien Trauungen und für Foto-Shootings.
Die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich zu den zuvor vereinbarten Zwecken. Mit der Annahme der Buchung durch den Veranstalter kommt ein verbindlicher Buchungsvertrag nach BGB zustande; der Gastgeber ist nicht berechtigt sich ohne berechtigten Grund einseitig davon zu lösen.
Ihm steht bei einer Buchung des Raumes  im Wege des Fernabsatzes gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nur bedingt ein Widerrufsrecht zu.




4. STORNIERUNG: Buchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Kostenfreie Stornierungen sind grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall kann eine gesonderte Stornierungsvereinbarung mit dem Eigner getroffen werden. Stornierungen oder Nichtanreisen werden mit 60% des Preises aller gebuchten Optionen berechnet.




5. VERANSTALTUNGEN: Vereinbarungen zu Veranstaltungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten und durch den Eigner in Textform bestätigt worden sind. Dies gilt ausdrücklich auch für alle (fern)mündlichen Nebenabreden und nachträglichen Vertragsänderungen. Bucht der Gastgeber lediglich den Einzelraum, und kann oder darf dieser aus Gründen, die der Eigner  nicht zu vertreten hat, am vereinbarten Tag nicht genutzt werden, ist der Eigner berechtigt, dem Gastgeber einen alternativen Raum oder soweit sinnvoll möglich den Park oder einen alternativen Veranstaltungstermin anzubieten, ohne daß der Gastgeber hieraus gegenüber dem Maurischen Pavillon Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen ableiten kann.
Evtl. Anpassungen des geplanten Veranstaltungsablaufs und die endgültige Personenzahl müssen dem Eigner spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt und vereinbart werden. Diese Angaben sind final Grundlage für die Schlußrechnung.
Für die Abrechnung einer Veranstaltung maßgeblich ist die spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum mitgeteilte Gästezahl, mindestens jedoch 90% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmer (= volljährige Gäste über 18 Jahren), mindestens eine zuvor festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Kommen mehr Teilnehmer als vereinbart, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet oder nachträglich berechnet.
2.
Bei gewerblichen oder Firmenveranstaltungen gelten ggf. ergänzende oder gesonderte Bestimmungen. Das Mitbringen eigener Getränke ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maurischen Pavillons erlaubt (Servicegebühren und Flaschen- bzw. Korkgeld können erhoben werden), andernfalls ist der Eigner berechtigt, nach eigenem Ermessen Servicegebühren und Korkgeld zu erheben oder für die Abrechnung eine höhere Getränkepauschale anzusetzen. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann der Eigner (insbesondere bei Nachfolgeveranstaltungen) Zusatzaufwendungen berechnen. Der Gastgeber haftet gegenüber dem Eigner für alle Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für zusätzlichen (Zeit-)Aufwand des Veranstalters, der aufgrund der Anforderungen externer Dienstleister entsteht (z.B. durch Hochzeitsplaner, Agenturen, Caterer usw.). In allen Zweifelsfällen sind die Ablaufpläne des Maurischen Pavillons  maßgeblich. Der Einsatz von Multikoptern und Flugdrohnen (z.B. durch Photographen) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigners. Bildrechte der Location verbleiben bei der Location. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände - auch von Zulieferern - müssen spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsende abgeholt werden. Danach ist der Maurische Pavillon berechtigt, diese auf Kosten des Veranstalters zu entsorgen. Echte Blütenblätter oder Reis dürfen außerhalb des Gebäudes nicht  gestreut werden, Konfettis & künstliche Wurfmaterialien sind ebenfalls nicht erlaubt (andernfalls erfolgt die Abrechnung der Reinigung nach Aufwand). Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse (insbesondere zu Corona-Zeiten) hat der Gastgeber rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen und dem Eigner auf Verlangen vorzulegen. Dem Gastgeber obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.




6. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG durch den Eigner: der Eigner ist zum (ggf. sofortigen) Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn a) der Gastgeber eine fällige Leistung nicht erbringt b) die Vertragserfüllung wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Veranstalter nicht zu vertretenen Umstände - hierzu gehören insbesondere Unglücksfälle, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, die übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorbeugen und ihre Weiterverbreitung verhindern sollen, oder sonstige behördliche Anordnungen, die nicht auf vom Veranstalter zu vertretenden Gründen beruhen - nicht möglich ist c) eine Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder des Veranstaltungszwecks, gebucht wurde d)
der Name „Maurischer Pavillon“ mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwendet wird e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Eigners zu anderen als den vereinbarten Zwecken genutzt werden f) es begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Maurischen Pavillons oder seiner Mitarbeiter in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hauses zuzurechnen ist g) wesentliche Bestandteile der zwischen Kunde und Eigner getroffenen Vereinbarungen in der Zeit zwischen Vertragsschluß
Der Veranstalter hat den Gastgeber von der Ausübung des Rücktritts bzw. der Kündigung innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die berechtigte Vertragsaufhebung durch den Veranstalter begründet keine Ansprüche des Gastgebers auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Maurischen Pavillons auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und von ihm getätigter Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.




7. Höhere Gewalt: Kann eine geplante Veranstaltung/ Trauung aus Gründen höherer Gewalt im Sinne der Ziffer 4.2. nicht stattfinden, wird der Maurische Pavillon von seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung frei. Der Eigner behält jedoch seinen Anspruch auf Zahlung des Teils der vereinbarten Vergütung in dem Verhältnis, in welchem zur Zeit des Eintritts des Ereignisses der höheren Gewalt bzw. des sonstigen Grundes oder der behördlichen Anordnung die bereits vom Maurischen Pavillon erbrachten Leistungen und entstandenen Vorlaufkosten zu den insgesamt zu erbringenden Leistungen und Kosten gestanden hätten. Tritt das Ereignis der höheren Gewalt bzw. der sonstige Grund oder die behördliche Anordnung nach Veranstaltungsbeginn ein, behält der Veranstalter Anspruch auf 90% der vereinbarten Vergütung, weniger als sechs Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin behält der Veranstalter Anspruch auf 40% der vereinbarten Vergütung, bis zu drei Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin behält der Veranstalter Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung, mehr als drei Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin erlischt der Vergütungsanspruch. Kann oder darf der Maurische Pavillon den gebuchten Raum aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund behördlicher Maßnahmen und Anordnungen, nicht zur Verfügung stellen, erlischt der Vergütungsanspruch. In allen anderen Fällen bleibt es bei der vorgenannten Regelung der Ziffer 3.2.
5. Gegenstände von Gästen, Verjährung: Der Maurische Pavillon haftet nicht für vorab dem Haus übersandte oder zurückgebliebene Gegenstände von Gästen. Zurückgebliebene Gegenstände von Gästen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Veranstalter bewahrt diese Sachen sechs Monate auf und kann dafür eine angemessene Geldleistung berechnen. Danach werden die Sachen dem lokalen Fundbüro oder gemeinnützigen Organisationen übergeben, sofern ein erkennbarer Wert besteht. Sämtliche Ansprüche des Gastes gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit vertraglichen Vereinbarungen verjähren nach Ablauf von 6 Monaten, beginnend mit dem Ende desjenigen Monats, in dem der Anspruch entstanden ist. Ausgenommen hiervon sind deliktische Ansprüche und Ansprüche wegen eines Mangels aus Werkvertrag.
4.3
6. HAFTUNG, Gewährleistung und Schadensersatz: Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gastgeber gegenüber dem Maurischen Pavillon, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegt. Klarstellend wird festgehalten, daß zur Schadenssumme auch die durch den Schaden verursachten Zusatzaufwendungen des Veranstalters gehören und sich bei Sachschäden die Schadenssumme nach dem Neuwert bzw. Wiederherstellungswert zzgl. erforderlicher Zusatzaufwendungen richtet. Der jeweilige Gastgeber haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der von ihm beauftragten Dritten (z.B. Caterer, DJs, Hochzeitsplaner, Agenturen usw.), der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verluste (z.B. von Geschenken und Briefumschlägen), Schäden an Gegenständen der Veranstaltungsgäste oder Verschmutzungen an Kleidungsstücken, die z.B. mit Fußböden,Rasen oder Tierhaaren in Berührung kommen können. Für etwaige Schäden und Verluste, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Maurische Pavillon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Die Haftung für Hilfspersonen des Hotels ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Veranstalter eine Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil ein Partnerbetrieb oder Leistungsanbieter ohne grobes Verschulden des Hauses nicht ordnungsgemäß geliefert oder geleistet hat. Bei Vertragsverletzung seitens des Gastgebers sind Fremdleistende zur Leistungserbringung und Künstler zur Darbietung nicht verpflichtet. Reklamationen und Mängel sind unverzüglich gegenüber dem Maurischen Pavillon zu rügen und zu begründen, damit der Eigner die Möglichkeit der umgehenden Nachbesserung hat. Übt der Gastgeber dieses Rügerecht nicht während der Veranstaltung bzw. nicht spätestens bis zum Ende der Veranstaltung aus, sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Soweit der Maurische Pavillon für den Gastgeber technische oder sonstige Einrichtungen beschafft oder in Empfang nimmt, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastgebers. Der Gastgeber haftet für die pflegliche Behandlung, ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen sowie Beschädigung und Verlust und stellt den Maurischen Pavillon von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
PREISE, ZAHLUNG, Fälligkeiten: Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der gültigen Preisliste des Kataloges bzw. dem zugrundeliegenden Angebot des Maurischen Pavillons zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt, verstehen sich sämtliche Preise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von 19%, aber ohne evtl. öffentliche Abgaben, wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuern, Künstlersozialabgaben usw. Diese hat der jeweilige Gastgeber unmittelbar an die jeweiligen Gläubiger zu entrichten oder werden ihm gesondert in Rechnung gestellt, soweit diese anfallen. Änderungen der Mehrwertsteuer kann der Maurische Pavillon dem Gastgeber bzw. den Gast weiterberechnen. Der Maurische Pavillon kann nach eigenem Ermessen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, z.B. bei zu erbringenden Vorleistungen, Vorauszahlungen bis zur Höhe des Gesamtauftragswertes verlangen.
Rechnungen werden per E-Mail und/oder per Post versandt. Alle Rechnungen sind sofort fällig und sowiet nicht anders angegeben innerhalb von 5 Tagen nach dem Rechnungsdatum zahlbar.
Für reine Trauzeremonien kann der Maurische Pavillon bereits bei der Buchung Vorauszahlungen bis zur Höhe des Gesamtauftragswertes verlangen. Nach Ende der Veranstaltung erstellt der Maurische Pavillon unter Berücksichtigung geleisteter Abschlagsbeträge eine Schlußrechnung.
Gemäß § 286 Abs. 3 BGB tritt auch ohne weitere Mahnung automatisch Verzug ein, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens 8 Tage nach Fälligkeit und Zugang gezahlt wird. Unabhängig davon wird für jede Mahnung eine Gebühr von 10 EUR erhoben; evtl. erforderliche Inkassokosten gehen zu Lasten des Gastes bzw. des Bestellers; zudem kann der Maurische Pavillon getroffene Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere durch den Ausfall anderweitiger Buchung, bleibt dem Maurischen Pavillon vorbehalten.
Kündigt der Gastgeber  die Vereinbarung/den Vertrag oder storniert er die Veranstaltung mehr als 36 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, stellt die Anzahlung/Vorauszahlung/erste Abschlagszahlung den Ersatz der dem Maurischen Pavillon  entstandenen Aufwendungen und Schäden dar und kann nicht erstattet werden. Kündigt der Gastgeber die Vereinbarung/den Vertrag oder storniert er die Veranstaltung innerhalb von 36 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist der Gastgeber für den Ausgleich der entstandenen Aufwendungen und Schäden, sowie des Verdienstausfalls des Maurischen Pavillons zu einer Zahlung in Höhe von 90% des ursprünglichen Gesamtauftragswertes verpflichtet. Eine insoweit vorab vereinnahmte Anzahlung wird auf diesen Betrag angerechnet. Bei Kündigung oder Stornierung der Vereinbarung/des Vertrages bzw. der Veranstaltung innerhalb von 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Erstattung der Aufwendungen und Schäden in Höhe des Gesamtauftragswertes fällig. Bei gewerblichen oder Firmenveranstaltungen gelten ggf. ergänzende oder gesonderte Bestimmungen. Dem Veranstalter steht in allen vorgenannten Fällen der Nachweis frei, daß kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Maurischen Pavillon steht der Nachweis frei, daß ein höherer Schaden entstanden ist. Sofern der Maurische Pavillon eine stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, die zuvor noch keine Kunden waren, reduziert sich der Schadens- bzw. Aufwendungsersatz des Veranstalters bzw. Gastes um denjenigen Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Aufwendungs- bzw. Schadensersatzes.




8. Kulanz, Aufrechnungen, Abtretung: Kulanznachlässe erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und gelten nur dann, wenn – der Maurische Pavillon diese Kulanznachlässe ausdrücklich schriftlich bestätigt hat - der (Schluß-)Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vollständig beglichen wurde - weder der Auftraggeber noch von ihm Beauftragte sich - auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt - öffentlich negativ über den Maurischen Pavillon verbreiten; in solchen Fällen entfällt eine gewährte Kulanz, auch rückwirkend. Der Gastgeber kann gegenüber einer Forderung des Maurischen Pavillons nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Maurischen Pavillons abgetreten werden. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Maurischen Pavillons.




9. Erfüllungsort, Zahlungsort, Gerichtsstand, Verbraucherschlichtungsstelle, Datenschutz, Teilunwirksamkeit Es gelten deutsches Recht und Deutsch als Verkehrssprache. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Soweit vereinbar, sind für beide Seiten Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand 47509 Rheurdt / Kleve. Nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats ist der Maurische Pavillon Kunst & Veranstaltungen Einzelunternehmen verpflichtet, auf die Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission hinzuweisen: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Maurische Pavillon ist jedoch nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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10. Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. In unserer Datenschutzerklärung unterrichten wir über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Insoweit erteilte Einwilligungen können jederzeit unter datenschutz@maurischer-pavillon.de widerrufen werden. Die Unterrichtung zum Datenschutz kann jederzeit unter www.maurischer-pavillon.de/datenschutz abgerufen werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


 

 Maurischer Pavillon Kunst & Veranstaltungen / Stand 10/2023